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Nichtunionswaren
Bei Waren wird zollrechtlich prinzipiell zwischen Unionswaren und Nichtunionswaren unterschieden. Je nach Art und Herkunft der Ware bestehen unterschiedliche Voraussetzungen.
Nichtunionswaren sind alle Waren, die aus einem Nicht-EU-Staat sind. Insbesondere fallen Waren aus Nicht-EU-Staaten darunter, die noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt wurden. Diese Waren sind der zollamtlichen Überwachung unterworfen.
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