Begriffe mit U
Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:
Buchstabennavigation
Unmündigkeit
Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, sind unmündig.
Unmündige Personen können beispielsweise kein Testament errichten und auch nicht Zeuginnen/Zeugen letztwilliger Verfügungen sein. Unmündige Personen unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige zwischen 7 und 14 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig.
Ausführliche Informationen zum Thema "Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion