Persönliche Dienstbarkeit

Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

Beispiel

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

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