Jobsuche

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Informationen

Eine Behinderung muss nicht immer zu verminderter Arbeitsfähigkeit führen.

Bei der Arbeitssuche bekommen Sie Unterstützung durch:

Über Förderangebote für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (→ USP) oder Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer berät Sie gerne die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS).

Arbeitsunfähigkeit

Für Menschen, die arbeitsunfähig sind, gibt es

Tagesstrukturen ermöglichen jenen, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit nicht einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen können, eine Möglichkeit zur aktiven Gestaltung des Alltags.

Reform der Arbeitsunfähigkeit bis 25

Seit Inkrafttreten der Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, des Arbeitsmarktservicegesetzes und des Ausbildungspflichtgesetzes (BGBl I Nr. 174/2023) mit 1. Jänner 2024 entfällt die automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, bei denen Zweifel über die Arbeitsfähigkeit bestehen:

Nähere Informationen finden Sie unter FAQ: Arbeitsfähigkeit bis 25 (→ BMAW)

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Letzte Aktualisierung: 16. September 2024
Für den Inhalt verantwortlich: