Probezeit
Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.
Beispiel
- Arbeitsverhältnis auf Probe
Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit
- Probeführerschein
Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
- Probezeit im Strafrecht
- Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
(zwischen einem Jahr und drei Jahren)
- Probezeit bei einer bedingten Entlassung
(zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
- Probezeit als Diversionsform
(zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
Letzte Aktualisierung: 5. März 2024
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