Wählen mit Wahlkarte – Steirische Landtagswahl 2024

Hinweis

Das Ergebnis der Landtagswahl 2024 in der Steiermark finden Sie auf der Website des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.

Bei der Steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 konnte die Stimme

Wer am Wahltag voraussichtlich nicht vor der zuständigen Wahlbehörde wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person nach ihrem Wohnsitz eingetragen ist. Eine Wahlkarte darf nur über deren Antrag ausgestellt werden. Es ist also keine Stellvertretung möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirische Landtagswahl am 24. November 2024 war auf folgende Arten (in der Regel) bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

Wahlkarten können ab Ausschreibung der Wahl beantragt werden.

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen gewählt werden:

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

Hinweis

"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wer seine Wahlkarte mündlich (persönlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragte, hatte die Möglichkeit, seine Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

Die Wahlkarte kann z.B. portofrei per Post an die (Bezirkswahlbehörde) geschickt werden (die Adresse war auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Sie musste spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. November 2024, bis 16.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde ankommen.

AM Wahltag (Sonntag, 24. November 2024)

Ausführliche Informationen zu WahlgrundsätzenWahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Steiermärkische Landtags-Wahlordnung

Letzte Aktualisierung: 24. November 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion