Online kann die Wahlkarte bis 12. März 2025 über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at beantragt werden. Dafür wird die ID Austria opder ein EU-Login benötigt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Online-Beantrag der Wahlkarte (Formular der Gemeinde) über die Gemeinden.
Bei den Vorarlberger Gemeindewahlen am 16. März 2025 kann die Stimme
• persönlich im zuständigen Wahllokal oder
• mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der zuständigen Wahlbehörde abgegeben werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte konnten etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Vorarlberger Gemeindewahlen am 16. März 2025 beim zuständigen Gemeindeamt ist auf folgende Arten möglich:
Für verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden.
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen bei den Vorarlberger Gemeindewahlen 2025 gewählt werden:
mitbringen
Am Wahltag können keine bereits verschlossenen Wahlkarten in den Wahllokalen abgegeben werden (Briefwahl)!
Weitere Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Gemeindewahlgesetz (GWG)
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