Kfz-Import aus Drittländern

Kauf des Kfz in einem Drittland

Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.

Achtung

Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

Achtung

Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)

Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

An Abgaben sind zu entrichten:

Amtswege in Österreich

Hinweis

Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen sind bei den technischen Prüfstellen des Amtes der Landesregierung verfügbar.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen