Unionsbürgerschaft – Rechte durch die europäische Staatsbürgerschaft

Jede Staatsangehörige/jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist Unionsbürgerin/Unionsbürger. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ohne diese jedoch zu ersetzen. Sie verleiht allen Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter anderem folgende Rechte:

Mit Europa.eu - der offizielle Website der Europäischen Union wurde ein weiterer wichtiger Meilenstein für ein gemeinsames Leben in der EU geschaffen. Darin können u.a. das Tagesgeschehen in der Europäischen Union verfolgt und Informationen über den Stand der europäischen Integration abgerufen werden. Die umfangreiche EU-Plattform bietet Bürgerinnen/Bürgern und Unternehmerinnen/Unternehmern zahlreiche Tipps und Hilfestellungen für das Leben und Arbeiten in der EU.

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Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion