Auf einen Blick: Wenn Sie…
…können Sie eine Registrierungsbehörde besuchen, um direkt eine ID Austria mit Vollfunktion zu erhalten. Bringen Sie zum Behördentermin Ihr Smartphone mit der App, einen Lichtbildausweis und ggf. ein aktuelles Passfoto mit.
Zusätzlich zu dem hier dargestellten Registrierungsprozess gibt es einen Online-Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria mit Vollfunktion. Dabei entfällt für Nutzerinnen/Nutzer, deren ID Austria mit Basisfunktion von einer Behörde registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Gemeindeamt/einer Bezirkshauptmannschaft), der persönliche Behördenweg für die Registrierung der ID Austria.
Um die ID Austria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht mehr möglich, sich via SMS-TAN anzumelden.
Der Registrierungsprozess ist abgeschlossen und Ihre ID Austria einsatzbereit.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt