Allgemeines zum Wohnen

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Seit 1. Juli 2023 gilt bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen das Bestellerprinzip, d.h. Wohnungssuchende müssen die Maklergebühren (Provision) nur dann übernehmen, wenn sie selbst die Immobilienmaklerin/den Immobilienmakler beauftragt haben. 

Grundlegende Informationen

Die folgenden Seiten sollen eine Hilfestellung bei der Wohnungssuche bieten. Aufgrund des großen Angebots verschiedener Wohnungen und der Vielzahl individueller Faktoren, die bei der Wohnungssuche zu beachten sind, wird in der Folge nur ein allgemeiner Überblick zu diesem Thema geboten.

Hinweis

Für Förderungen und Finanzierungen, die nicht bundesweit einheitlich geregelt sind, stehen Adressen und Verweise zu Beratungsstellen im jeweiligen Bundesland zur Verfügung.

Die Entscheidung für eine Wohnung ist eine Entscheidung darüber, in welcher Umgebung die Zukunft verbracht werden soll. Daher ist sorgfältige und geduldige Planung sehr wichtig.

Entscheidung für eine Wohnung

Die neue Wohnung soll bestimmte Bedürfnisse erfüllen – folgende Punkte müssen beachtet werden:

Wohnungssuche

Die Wohnungssuche kann erfolgen:

Besichtigung der Wohnung

Bei der ersten Besichtigung einer Wohnung sind folgende Punkte zu beachten:

Vor oder bei Vertragsabschluss

Folgendes sollte sich die Mieterin/der Mieter vor oder spätestens bei Vertragsabschluss überlegen:

Tipp

Die Bundesinnung für Immobilienmaklerinnen/Immobilienmakler bietet ein Mitgliederverzeichnis an. Hier kann Einsicht genommen werden, ob die Maklerin/der Makler auch im Verzeichnis aufscheint.

 Weiterführende Links

Mitgliederverzeichnis Immobilienmaklerinnen/Immobilienmakler (→ WKO) 

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz