Inhalt eines Energieausweises

Der Energieausweis informiert über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ist die berechnete oder gemessene Energiemenge, die benötigt wird, um den Energiebedarf im Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes zu decken (u.a. Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung).

Hinweis

Der Energieausweis enthält keine Garantie für einen bestimmten Energieverbrauch, da der Energieverbrauch vom persönlichen Nutzverhalten abhängig ist.

Die jeweiligen landesrechtlichen Bauvorschriften regeln die Bedingungen, nach denen der Energieausweis erstellt werden muss. Der Energieausweis kann in jedem Bundesland daher unterschiedlich ausgestaltet sein.

Der Energieausweis für Wohngebäude informiert auf

Bei dem Inhaltsumfang eines Energieausweises muss auch zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden unterschieden werden, da der Energieausweis bei Nicht-Wohngebäuden zusätzliche Angaben zu enthalten hat (z.B. Kühlbedarf des Gebäudes).

Ob ein Gebäude der Kategorie Wohngebäude (Nutzung zu Wohnzwecken) oder Nicht-Wohngebäude zugeordnet wird, hängt von der überwiegenden Nutzung des Gebäudes ab. Nicht-Wohngebäude sind beispielsweise Schulen, Hotels, Kindergärten, sofern das Gebäude überwiegend als ein solches genutzt wird.

Der Energieausweis für Wohngebäude muss beispielsweise folgende Informationen enthalten:

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion