Wählen mit Wahlkarte – Burgenländische Landtagswahl 2025

Hinweis

Das Ergebnis der Burgenländischen Landtagswahl 2025 finden Sie auf der Website des Amtes der Burgenländischen Landesregierung.

Bei der Landtagswahl im Burgenland am 19. Jänner 2025 konnte die Stimme

Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte nach seinem Wohnsitz eingetragen war (Wohnsitzgemeinde). Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte war bei der Wohnsitzgemeinde auf folgende Arten möglich:

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen gewählt werden:

Neu

Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

AM Wahltag (Sonntag, 19. Jänner 2025)

Hinweis

Für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten oder amtliche Stimmzettel dürfen von der Gemeinde keine Duplikate ausgefolgt werden.

Weitere Informationen zu WahlgrundsätzenWahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Landtagswahl 2025 (→ Amt der Burgenländischen Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Landtagswahlordnung

Letzte Aktualisierung: 19. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion