Aktive Wahlberechtigung – Vorarlberger Landtagswahl 2024

Hinweis

Das  Ergebnis der Vorarlberger Landtagswahl 2024 finden Sie auf der Website des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

Aktiv wahlberechtigt bei der Vorarlberger Landtagswahl am 13. Oktober 2024 waren grundsätzlich alle Personen, die

An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde enthalten sind. Dieses ergibt sich aus der Wählerkartei. Landesbürgerinnen/Landesbürger sind in der Regel automatisch eingetragen, Auslandsvorarlberginnen/Auslandsvorarlberger müssen einen Antrag stellen.

Die Wählerverzeichnisse wurden vom Dienstag, 6. August 2024, bis Freitag, 16. August 2024 ,zur öffentlichen Einsichtnahme in allgemein zugänglichen Amtsräumen der Vorarlberger Gemeinden aufgelegt. Innerhalb dieser Frist waren Berichtigungsanträge möglich. 

Für die Aufnahme in die Wählerkartei müssen Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlberger (vorausgesetzt sie sind am Wahltag mindestens 16 Jahre alt) folgende Voraussetzungen erfüllen:

Hinweis

Nicht-österreichische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde haben, sind bei dieser Wahl nicht wahlberechtigt. Ihnen kommt in Vorarlberg ein Wahlrecht nur bei Wahlen und Abstimmungen auf Gemeindeebene sowie bei EU-Wahlen zu.

Weiterführende Links

Landtagswahl 2024 (→ Amt der Vorarlberger Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Landtagswahlgesetz (Vorarlberg)

Letzte Aktualisierung: 13. Oktober 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion