Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.
Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Verordnung der Gemeinde:
Hunde sind außerhalb von privaten Gebäuden und außerhalb von ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen.
Das Mitführen von Hunden in den Ortsfriedhof und ins Gemeindezentrum ist verboten.
Auf Spiel- und Sportplätzen, im ehemaligen Badgelände und bei öffentlichen Veranstaltungen müssen Hunde einen Maulkorb tragen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Ab 1. Jänner 2025 werden im Burgenland alle Verpackungen aus Kunststoff (Ausnahme Einwegkunststoff-Getränkeflaschen) gemeinsam mit Metallverpackungen (Ausnahme Einweggetränkedosen) wie Konserven- oder Tierfutterdosen in der gelben Tonne oder dem gelben Sack gesammelt. Durch die Einführung des Einwegpfandes auf Getränkeflaschen und -dosen ist genügend Platz im gelben Sack und der gelben Tonne, um Leicht- und Metallverpackungen gemeinsam zu sammeln.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
ASZ Baumgarten
Wiener Neustädterstraße 3
7021 Baumgarten
Es können lediglich Abfälle aus Haushalten abgegeben werden: Sperrmüll zerlegt, Holz behandelt/unbehandelt zerlegt, Eisenschrott, Elektro- und Elektronikgeräte, Problemstoffe, Verpackungen aus Glas und Metall
Diese Regelung gilt nur für die Anlieferung in Haushaltsmengen und ausschließlich für Baumgartner/innen.
Öffnungszeiten:
Gemeindeamt Baumgarten
Florianiplatz 10
7021 Baumgarten
Telefon: +43 2686/2216
Fax: +43 2686/2216-50
E-Mail: post@baumgarten.bgld.gv.at
Parteienverkehr:
Sprechstunden des Bürgermeisters: