Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023.

Bei der Landtagswahl in Niederösterreich konnte die Stimme

Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Wohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Auch "Auslandsniederösterreicherinnen/Auslandsniederösterreicher" (Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz im Ausland, die einen Antrag auf Eintragung in die Landes-Wählerevidenz ihrer ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt haben) können die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Niederösterreichische Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen war, möglich:

Der Versand der Wahlkarten begann knapp drei Wochen vor dem Wahltag.

Wählen mit Wahlkarte

Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:

VOR (und AM) Wahltag per "Briefwahl"

Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 29. Jänner 2023, bis 6.30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen (die Adresse ist auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt). Beispiele: Einwerfen der Wahlkarte in einen Briefkasten der Post, Aufgeben auf einer Postgeschäftsstelle oder direkt Abgeben bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde.

AM Wahltag

Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Niederösterreichische Landtagswahlordnung 1992 (LWO)

Letzte Aktualisierung: 29. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion