Automatische Verständigung durch das Standesamt

Folgende Stellen werden (nach der Anzeige des Todesfalls) automatisch vom Standesamt verständigt:

Hinweis

Bei ausländischen Staatsangehörigen, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hatten, verständigt das Standesamt das Verlassenschaftsgericht, das für den Sterbeort zuständig ist. Dieses trifft dann die weiteren geeigneten Maßnahmen und verständigt in der Regel auch die ausländische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) in Österreich.

Weiterführende Links

Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2022

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