Wählen mit Wahlkarte – Steirische Gemeinderatswahlen 2025

Hinweis

Online kann die Wahlkarte bis 19. März 2025 über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at beantragt werden. Dafür wird die ID Austria opder ein EU-Login benötigt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Online-Beantrag der Wahlkarte (Formular der Gemeinde) über die Gemeinden.

Bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 23. März 2025 kann die Stimme

Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist, beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, Einschränkung der Mobilität (z.B. wegen Gesundheit oder Alter) oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirischen Gemeinderatswahlen 2025 ist auf folgende Arten möglich:

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 23. März 2025 gewählt werden:

Neu

Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

AM Wahltag (Sonntag, 23. März 2025)

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Gemeindewahlordnung (GWO)

Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion