Online kann die Wahlkarte bis 19. März 2025 über das digitale Amtsservice "Wahlkartenantrag" via oesterreich.gv.at beantragt werden. Dafür wird die ID Austria opder ein EU-Login benötigt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Online-Beantrag der Wahlkarte (Formular der Gemeinde) über die Gemeinden.
Bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 23. März 2025 kann die Stimme
Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist, beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, Einschränkung der Mobilität (z.B. wegen Gesundheit oder Alter) oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirischen Gemeinderatswahlen 2025 ist auf folgende Arten möglich:
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 23. März 2025 gewählt werden:
Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.
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