Nach mindestens 1.000 gefahrenen Kilometern erfolgt gemeinsam mit einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer und der Begleitperson eine Beobachtungsfahrt (eine Unterrichtseinheit).
Die Beobachtungsfahrt wird von der Fahrschule bestätigt.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Den Abschluss der Schulungen bilden die Perfektionsschulung und die Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule:
Die Schulungen werden von der Fahrschule bestätigt und sind Voraussetzung für die Anmeldung zur Fahrprüfung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur