Absolventen einer HTL und Personen mit gleichwertigen Kenntnissen (Infos für den gewerblich-technischen Bereich)

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Informationen

Absolventinnen/Absolventen einer höheren technischen Lehranstalt (HTL) oder Personen, die über eine vergleichbare Qualifikation und über drei bzw. sechs Jahre aufbauender fachbezogener Praxis verfügen, können die Qualifikationsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" erwerben.

Dazu ist die Absolvierung eines Fachgespräches über die Praxis im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens erforderlich. Die in Frage kommenden technischen und gewerblichen Fachrichtungen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachgespräch

Absolvierung des Fachgesprächs

Das Fachgespräch erfolgt mit zwei Expertinnen/Experten aus dem eigenen Berufsbereich im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens.

Zuständige Stelle

Zertifizierungsstellen im Wohnsitzbundesland (veröffentlicht auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (→ BMWET))

Erforderliche Unterlagen

Dem ausgefüllten und eigenhändig unterfertigten Antragsformular sind die erforderlichen Nachweise anzuschließen:

Kosten

Die Kosten betragen (für das Jahr 2024) 449 Euro.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Informationen zum Ingenieurgesetz 2017 (→ BMWET)

Ingenieurzertifizierung

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 4. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus