Berufstätige können zum Zweck der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung an einer höheren Schule für Berufstätige (z.B. Abendschule) die besondere Schulbeihilfe beantragen. Mit dieser Beihilfe soll für die Zeit, in der die Berufstätigkeit eingestellt wurde, höchstens aber für sechs Monate, die Bestreitung des Lebensunterhaltes unterstützt werden.
Der monatliche Grundbetrag beträgt 1.117 Euro. Für verheiratete Schülerinnen/Schüler, deren Ehepartnerin/Ehepartner keine Einkünfte beziehen, stehen zusätzlich 522 Euro zu und für jedes unterhaltsberechtigte Kind weitere 197 Euro.
Zur Erhöhung oder Minderung des Grundbetrages kommt es bei Vorliegen der im Schülerbeihilfengesetz 1983 genannten besonders berücksichtigungswürdigen Umständen.
Die Antragstellung für die besondere Schulbeihilfe ist entweder Online mit der entsprechenden Schulbestätigung oder in Papierform möglich. Im Sinne der Digitalisierung wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Antragstellung zu einer kürzeren Bearbeitungszeit führt.
Über den Schulbeihilfenrechner der Arbeiterkammer Oberösterreich können Sie bundesweit anonym überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf besondere Schulbeihilfe vorliegen, und die voraussichtliche Höhe einer möglichen Beihilfe ermitteln.
Anspruch auf die besondere Schulbeihilfe haben:
Schülerinnen/Schüler können die besondere Schulbeihilfe beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Antrag kann für den Vorbereitungszeitraum von 6 Monaten, die der Abschlussprüfung vorangehen, gestellt werden.
Im Jahr der Abschlussprüfung muss der Antrag jedenfalls rechtzeitig vor der Abschlussprüfung gestellt werden. Ein Anspruch auf die Beihilfe besteht nur innerhalb der 6 Monate und nur vom nachgewiesenen Zeitpunkt der Beurlaubung bzw. Einstellung der Berufstätigkeit bis zu dem von der Schule bestätigten Zeitpunkt des letzten Tages der abschließenden Prüfung.
Die Gewährung der Beihilfe in Teilbeträgen ist auf Antrag möglich, wenn die Prüfungsvorschrift die Ablegung der mündlichen Reifeprüfung in Teilen zu verschiedenen Terminen vorsieht.
Die Anmeldung mit ID Austria ermöglicht die Online-Antragstellung.
Für eine Online-Antragstellung ist es jedenfalls erforderlich, eine entsprechende, von der Schule unterzeichnete Schulbestätigung hochzuladen:
Im Sinne der Digitalisierung wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Antragstellung zu einer kürzeren Bearbeitungszeit führt.
Antragsformular und Wegweiser (Ausfüllhilfe) sind auf der Website des BMBWF abrufbar. Ebenso sind in der Direktion der jeweiligen Schule Antragsformulare und Informationsbroschüren erhältlich. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen bei der zuständigen Beihilfenbehörde abgegeben werden.
Formulare und Wegweiser sind auf der Website des BMBWF zu finden.
§§ 1a, 2, 3, 10 Schülerbeihilfengesetz
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung