Wählen mit Wahlkarte – Vorarlberger Gemeindewahlen 2025

Hinweis

Das Ergebnis der Vorarlberger Gemeindewahlen 2025 finden Sie auf der Website des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

Bei den Vorarlberger Gemeindewahlen am 16. März 2025 konnte die Stimme

abgegeben werden.

Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der zuständigen Wahlbehörde abgegeben werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte konnten etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Neu

Wer die Wahlkarte persönlich abholte, konnte damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Vorarlberger Gemeindewahlen am 16. März 2025 beim zuständigen Gemeindeamt war auf folgende Arten möglich:

Hinweis

Für verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden.

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen bei den Vorarlberger Gemeindewahlen 2025 gewählt werden:

Briefwahl (VOR Wahltag)

Persönliche Stimmabgabe (AM Wahltag)

mitbringen

Hinweis

Am Wahltag können keine bereits verschlossenen Wahlkarten in den Wahllokalen abgegeben werden (Briefwahl)!

Weitere Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Gemeindewahlgesetz (GWG)

Letzte Aktualisierung: 16. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion