Allgemeinbildende höhere Schule

Ziel und Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ist es, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefende Allgemeinbildung zu vermitteln und damit auch eine Voraussetzung für ein Studium zu schaffen.

Durch das Reifeprüfungszeugnis werden die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen) sowie Berechtigungen für den öffentlichen Dienst erworben.

Jeder Schulstandort hat sowohl in der Unter- als auch in der Oberstufe die Möglichkeit, sein Angebot an Unterrichtsgegenständen in einem bestimmten Rahmen speziell auf seine Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei können auch eigene schulautonome Lehrplanbestimmungen erlassen werden. Auf diese Weise bilden sich Standorte mit einem eigenen Profil oder einem speziellen Schwerpunkt heraus (z.B. ökologisch, Informatik etc.).

Schulstufe

5. bis 12. Schulstufe

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Eintritt in die 1. Klasse

Voraussetzungen für den Eintritt in höhere Klassen

Übertrittsberechtigungen von der Mittelschule

Übertritt nach der 1. Klasse Mittelschule (MS): Erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse der Mittelschule, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als "Gut" ist.

Übertritt nach der 2., 3. oder 4. Klasse in die nächste Klasse der höheren Schule: Erfolgreicher Abschluss der jeweiligen Schulstufe der Mittelschule, sofern in Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) die Beurteilung nicht schlechter als "Gut" ist bzw. eine positive Beurteilung gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) vorliegt.
Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemein bildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin/der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.

Übertritt von anderen Schulformen

Gegebenenfalls mit Einstufungs- bzw. Aufnahmsprüfung in einzelnen Unterrichtsgegenständen.

Dauer

Acht Jahre (vier Jahre in der Schulform Oberstufenrealgymnasium)

Inhalte

Besonderheiten

Die allgemeinbildende höhere Schule (AHS) besteht aus:

Schulformen

Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Lehrplanunterschiede dargestellt:

Unterstufe (1. bis 4. Klasse)

Oberstufe (5. bis 8. Klasse)

Sonderformen

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse (8. Schulstufe) der AHS können folgende Schulen besucht werden:

Je nach geplantem weiteren Schulbesuch muss unter Umständen ein gewisser Lernerfolg (ausgezeichneter Erfolg) nachgewiesen oder eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden. Wenn weiter die AHS besucht wird, kann nach erfolgreichem Abschluss der achten Klasse (12. Schulstufe) die Reifeprüfung (AHS-Matura) abgelegt werden. Diese berechtigt zum Studium an Fachhochschulen bzw. Universitäten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 34, 35, 36 Schulorganisationsgesetz

Letzte Aktualisierung: 8. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung