Für ab 1. Jänner 1954 geborene Männer und ab 1. Jänner 1962 geborene Frauen gelten für die Langzeitversichertenpension folgende Anspruchsvoraussetzungen:
Ab dem Jahrgang 1962 sind 540 Beitragsmonate erforderlich.
Eine Langzeitversichertenpension bei Schwerarbeit ist bei Stichtagen ab 2024 nicht mehr relevant.
spätestens bis Ende des letzten Monats vor Pensionsantritt
der zuständige Pensionsversicherungsträger
Eine Pension muss beantragt werden. Ein Antragsformular ist vorgesehen. Auch ein formloses Schreiben wird als Antrag gewertet. Ein Pensionsantrag sollte zwei bis drei Monate vor dem Pensionsbeginn gestellt werden, spätestens jedoch bis Ende des letzten Monats vor dem Pensionsantritt.
Welche Unterlagen erforderlich sind, gibt der Pensionsversicherungsträger bekannt.
Es fallen keine Kosten an.
elektronisch: Anmeldung mit ID-Austria (nur bei der PVA möglich)
schriftlich: formlos (Formular ist nachzureichen)
persönlich: Notwendige Dokumente, wie Geburtsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Meldezettel, gegebenenfalls Heiratsurkunde und ein Ausweis etc. müssen mitgebracht werden.
Über den Pensionsantrag entscheidet der Versicherungsträger mit Bescheid. Es kann innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheides beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht Klage eingebracht werden.
Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträger
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz