Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz