Fachkräftestipendium

Aktuelle Informationen zum Fachkräftestipendium: Geförderte Ausbildungen in Mangelberufen in den Bereichen MINT, Gesundheit/Soziales und Umwelt/Ökologie

Das Fachkräftestipendium unterstützt Ausbildungen in jene Berufe, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Gesundheit und Soziales. Über den MINT-Bereich sind auch technische Ausbildungen mit Umweltschwerpunkt förderbar. Im Bereich Gesundheit und Soziales können Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik unterstützt werden. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ist seit Jänner 2023 stattdessen das Pflegestipendium in Kraft. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können außerdem Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (→ USP) in allen Lehrberufen mit Unterstützung des Fachkräftestipendiums absolvieren.

Ziel ist die Höherqualifizierung von Arbeitskräften (karenziert oder arbeitssuchend), um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso soll das Stipendium Personen, die in der Vergangenheit bereits Ausbildungen in den genannten Bereichen begonnen haben, die Möglichkeit bieten, diese durch Ergänzungsqualifikationen abzuschließen. Ausbildungen sind förderbar, wenn sie in der Liste förderbarer Ausbildungen des Arbeitsmarktservice (AMS) angeführt sind, spätestens am 31. Dezember 2025 beginnen und zur Gänze in Österreich absolviert werden.

Zielgruppe

mit Wohnsitz in Österreich, die höchstens eine Ausbildung auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aufweisen - das sind Abschlüsse unter Meister-, Fachhochschul- oder Hochschulniveau.

Voraussetzungen

Achtung

Das Fachkräftestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren.

Förderbare Ausbildungen

Das Fachkräftestipendium kann für die Dauer der Ausbildung, insgesamt mindestens drei Monate und längstens drei Jahre gewährt werden. Der Ausbildungsfortschritt ist laufend zu belegen.

Hinweis

Die Liste der förderbaren Ausbildungen wird regelmäßig vom sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice überarbeitet und ist auf der Website des AMS abrufbar.

Stipendium

Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Fachkräftestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung gewährt, mit Ausnahme der Kinderbetreuungsbeihilfe.

Eine geringfügige Beschäftigung parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums ist möglich.

Hinweis

Das Fachkräftestipendium kann grundsätzlich mit einer vorangehenden Bildungskarenz kombiniert werden, muss jedoch vor Antritt der Ausbildung - nicht erst vor dem Auslaufen des Weiterbildungsgeldbezugs! - beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.

Weiterführende Links

Informationen zum Fachkräftestipendium inklusive Liste der förderbaren Ausbildungen (→ AMS)

Letzte Aktualisierung: 2. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz