Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben.
Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.
Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen.
Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiterhin aufrecht.
Wer einen Antrag stellt, muss
Das Haushaltsnettoeinkommen (→ OBS) aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Anspruchsberechtigt sind Personen eine der folgenden Leistungen beziehen:
Anspruchsberechtigt sind außerdem gehörlose Personen.
ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS)
(ehemalige GIS)
Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr)
Weitere Informationen zum → Kontakt mit der OBS finden Sie auf deren Website.
Ein Online-Tool auf der Website der OBS führt Sie durch das zweistufige Verfahren der Befreiung:
Unter dem Punkt "Vervollständigen" haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für einen Befreiungsantrag zu ergänzen.
Am Ende stehen ein Befreiungsantrag, eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen sowie das Ergebnis der Berechnung personalisiert für Sie unter "Download" bereit.
Wenn Sie Ihre Daten nicht mithilfe des Befreiungsrechners vervollständigen möchten, steht das Antragsformular zum Download zur Verfügung.
Der Wegfall der Voraussetzung für die Begünstigung muss der OBS umgehend gemeldet werden.
Die Entziehung einer Befreiung kann rückwirkend mit dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, an dem die Voraussetzung für die Begünstigung weggefallen ist.
Jedenfalls erlischt die Begünstigung durch:
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion