Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung

Die Bestellung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung erfolgt durch das Gericht mittels eines schriftlichen Beschlusses.

Das gerichtliche Verfahren besteht aus folgenden Schritten:

Das Gericht kann das Verfahren nach jedem Verfahrensschritt beenden (einstellen).

Hinweis

Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens kann beispielsweise abgesehen werden, wenn ausreichende ärztliche Unterlagen vorliegen.

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Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz