Beantragung einer Wahlkarte – Wien-Wahl 2025

Hinweis

Für die Wien-Wahl 2025 ist eine Online-Wahlkartenbeantragung (→ Stadt Wien) möglich; in manchen Fällen kann auch eine Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission für Personen mit eingeschränkter Mobilität (→ Stadt Wien) beantragt werden.

Wer voraussichtlich am Wahltag nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss mit Begründung beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt sein.

Eine Wahlkarte für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 kann auf folgende Arten beantragt werden:

Hinweis

Wenn die Wahlkarte ab 31. März 2025 persönlich im Wahlreferat des zuständigen Magistratischen Bezirksamtes beantragt wird, kann auf Wunsch gleich per Briefwahl die Stimme abgegeben werden.

Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

Beim mündlich gestellten Wahlkartenantrag ist die Identität durch Vorlage eines Amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) glaubhaft zu machen.

Für schriftliche Wahlkartenanträge sind folgende Angaben bzw. Beilagen unbedingt erforderlich:

Wahlkarten werden ab 31. März 2025 ausgestellt. Sie werden per Post eingeschrieben an die Wohnadresse geschickt. Wer möchte, dass die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, muss die gewünschte Adresse im Antrag angeben.

Ohne "Einschreiben" versendet werden dürfen nur Wahlkarten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria) beantragt werden. Bei diesen Anträgen kann ausgewählt werden, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn die Wahlkarte nicht eingeschrieben versendet werden soll, erfolgt die Zustellung auf eigene Gefahr. Ein Duplikat für eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.

Tipp

Fragen zur Wien-Wahl werden vom Stadtservice Wien unter der Telefonnummer +43 1 4000 – 4001 beantwortet.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Wiener Gemeindewahlordnung (GWO)

Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion