Fischen in Wien – Rechte des Fischereiaufsehers

Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Wien sind in Ausübung ihrer Funktion in ihrem Aufsichtsgebiet (Fischwasser einschließlich Ufergrundstücke) unter anderem befugt,

Rechtsgrundlagen

§ 58 Wiener Fischereigesetz

Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2024

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