Absolventen einer HBLA und Personen mit gleichwertigen Kenntnissen

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Informationen

Absolventinnen/Absolventen einer inländischen höheren Bundeslehranstalt (HBLA) haben die Möglichkeit, um die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" (Ing.) anzusuchen.

Auch ohne inländische HBLA-Reifeprüfung kann ein Ingenieurtitel beantragt werden.

Für die Erlangung der Qualifikation "Ingenieurin" bzw. "Ingenieur" ist ein Qualifikationsnachweis im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens durch Absolvierung eines Fachgesprächs zur fachlichen Praxis zu erbringen.

Voraussetzungen

Mit inländischer HBLA-Reifeprüfung:

Ohne inländische HBLA-Reifeprüfung:

Zuständige Stelle

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)

Erforderliche Unterlagen

Achtung

Die Unterlagen sind entweder im Original oder in gerichtlich bzw. notariell beglaubigter Abschrift vorzulegen.

Es ist eine genaue Tätigkeitsbeschreibung im Umfang von drei Seiten erforderlich.

Kosten

Für den Antrag

Zusätzlich

Bei positiver Erledigung des Antrags

Achtung

Bei der Antragstellung sollte kein Bargeld beigelegt werden. Die Gebühren werden per Zahlschein eingefordert.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Ingenieurgesetz (IngG)

Zum Formular

Ingenieur Qualifikationsbezeichnung − Antrag

Letzte Aktualisierung: 11. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft