Wählen mit Wahlkarte – NÖ Gemeinderatswahlen 2025

Hinweis

Das Ergebnis der Gemeinderatswahlen 2025 finden Sie auf der Website des Amtes der Landesregierung.

Bei den  Gemeinderatswahlen am 26. Jänner 2025 konnte die Stimme

Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag innerhalb des Gemeindegebietes in einem anderen Wahlsprengel als dem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht dort nicht ausüben können, haben ebenso Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Neu

Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Gemeinderatswahl 2025 war auf folgende Arten möglich:

Hinweis

Für verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden.

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen bei den  Gemeinderatswahlen 2025 gewählt werden:

Briefwahl (VOR und AM Wahltag)

Persönliche Stimmabgabe (AM Wahltag)

Weitere Informationen zu WahlgrundsätzenWahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Gemeinderatswahlen 2025 (→ Amt der Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 26. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion