Heim- und Fahrtkostenbeihilfe

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Informationen

Schülerinnen/Schüler können ab der 9. Schulstufe die Heim- und Fahrtkostenbeihilfe beantragen, wenn sie zum Zwecke dieses Schulbesuches außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen, weil dieser Wohnort vom Schulort so weit entfernt ist, dass der tägliche Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist und die Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule, bei der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, nicht möglich war.

Wenn die Heimbeihilfe gewährt wird, besteht auch Anspruch auf Fahrtkostenbeihilfe.

Der jährliche Grundbetrag für Heimbeihilfe beträgt für das Schuljahr 2024/25 2.155 Euro.

Die Fahrtkostenbeihilfe für das Schuljahr 2024/25 beträgt 165 Euro.

Erhöhung des Grundbetrages: Der Grundbetrag wird erhöht, wenn es besondere Umstände gibt, die berücksichtigt werden müssen.

Minderung des Grundbetrages: Der Grundbetrag wird verringert durch:

Semester und Unterrichtsorganisation: Bei speziellen Formen mit Semestern und modularer Unterrichtsorganisation kann der Grundbetrag erhöht oder verringert werden, je nachdem, ob die durchschnittliche Anzahl der Wochenstunden überschritten oder unterschritten wird.

Die Antragstellung für die Heim- und Fahrtkostenbeihilfe ist entweder

Tipp

Online-Anträge auf Heim- und Fahrtkostenbeihilfe können Sie mittels ID Austria einbringen. Im Sinne der Digitalisierung wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einbringung des Antrages (Online-Antrag) zu einer kürzeren Bearbeitungszeit führt.

Über den Beihilfenrechner der Arbeiterkammer Oberösterreich können Sie nach Ihren Angaben anonym ermitteln, ob die Voraussetzung der Bedürftigkeit erfüllt ist und wie hoch Ihre Schulbeihilfe voraussichtlich sein wird.

Der mehrsprachige Onlineratgeber Schülerbeihilfe führt Sie bei Anträgen auf Schul- und/oder Heimbeihilfe zum richtigen Formular, das Sie gleich downloaden, ausfüllen und von der Schule bestätigen lassen können.

Betroffene

Voraussetzungen

Fristen

Eine Antragstellung nach der Frist führt zu einer anteilsmäßigen Kürzung der Beihilfe.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Online-Antragstellung

Die Anmeldung mit ID Austria ermöglicht die Online-Antragstellung.

Für eine Online-Antragstellung ist es jedenfalls erforderlich, eine entsprechende, von der Schule unterzeichnete Schulbestätigung hochzuladen:

Im Sinne der Digitalisierung wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Antragstellung zu einer kürzeren Bearbeitungszeit führt.

Antragstellung in Papierform

Ein Download des Antragformulars ist über den Online-Ratgeber möglich. Ebenso sind in der Direktion der jeweiligen Schule Antragsformulare und Informationsbroschüren erhältlich. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen bei der zuständigen Beihilfenbehörde abgegeben werden.

Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden.

Einen Wegweiser (Ausfüllhilfe)zu den Anträgen finden Sie auf der Website des BMBWF.

Erforderliche Unterlagen

Formulare und Wegweiser sind auf der Website des BMBWF zu finden.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 1a, 2, 3, 11a, 15 Schülerbeihilfengesetz

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung