Wählen mit Wahlkarte – Steirische Gemeinderatswahlen 2025

Hinweis

Das Ergebnis der Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 23. März 2025 finden Sie auf der Website des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.

Bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 23. März 2025 konnte die Stimme

Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist, beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, Einschränkung der Mobilität (z.B. wegen Gesundheit oder Alter) oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Steirischen Gemeinderatswahlen 2025 war auf folgende Arten möglich:

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 23. März 2025 gewählt werden:

Neu

Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

AM Wahltag (Sonntag, 23. März 2025)

Weiterführende Links

Gemeinderatswahlen 2025 (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Gemeindewahlordnung (GWO)

Letzte Aktualisierung: 23. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion