Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz

Tabak- und nikotinhaltige Produkte sollen einheitlich reguliert und der Gesundheits- sowie Jugendschutz gestärkt werden.

  • Beginn der Begutachtung: 15. Jänner 2025
  • Ende der Begutachtung: 26. Februar 2025
  • Geplantes Inkrafttreten: 1. April 2025

Ziel

Erhöhung des Schutzes von Verbraucherinnen/Verbrauchern.

Inhalt

  • Schaffung einer neuen Produktkategorie "sonstige Erzeugnisse"
  • Implementierung der Möglichkeit Beiräte einzurichten
  • Verbesserung der Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten
  • Schaffung der Möglichkeit das Rauchverbot in Privat-PKWs durch Organstrafverfügung zu sanktionieren
  • Redaktionelle Änderungen
  • Rechtsbereinigungen in Bezug auf die Erfahrungen mit dem Vollzug des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)
  • Verbesserung der Gliederung und Struktur des bisherigen Gesetzes (TNRSG)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) soll als Tabak- und Nikotinschutz-Gesetz (TNSG) neu gefasst werden, um auch der Kategorie der neuen nikotinhaltigen Produkte ohne Tabakzusatz in der Bezeichnung des Gesetzes hinreichend Rechnung zu tragen. Primär soll eine übersichtlichere Gliederung und damit verbundene bessere Lesbarkeit für alle Normunterworfenen und Vollzugsorgane erzielt werden. Damit sollen nikotinhaltige Produkte wie Nikotinbeutel oder Nasensprays, die bisher nicht unter die Regelungen des TNRSG fallen, einheitlich reguliert werden. Ziel ist ein umfassender Schutz der Gesundheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, sowie die Prävention von Nikotinabhängigkeit.

Daneben sollen der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/586 zu den technischen Normen für den Nachfüllmechanismus elektronischer Zigaretten, der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1735 zur genauen Anordnung des allgemeinen Warnhinweises und der Informationsbotschaft auf in Beuteln verkauftem Tabak zum Selbstdrehen sowie die delegierte Richtlinie (EU) 2022/2100 hinsichtlich der Rücknahme bestimmter Ausnahmen in Bezug auf erhitzte Tabakerzeugnisse in nationales Recht umgesetzt werden.

Mit der delegierten Richtlinie sollen bestimmte Ausnahmen vom Verbot des charakteristischen Aromas und des Verbots von Aromastoffen in Bestandteilen für erhitzte Tabakerzeugnisse zurückgenommen werden. Zudem soll der Begriff des erhitzten Tabakerzeugnisses definiert werden. Das bisherige Verbot des Inverkehrbringens von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem charakteristischen Aroma soll auf erhitzte Tabakerzeugnisse ausgeweitet werden. Erhitzte Tabakerzeugnisse, die als Rauchtabakerzeugnisse eingestuft werden, sollen kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise und eine Informationsbotschaft tragen. Diese Vorschriften sollen in nationales Recht umgesetzt werden.

Zudem sollen zur leichteren Lesbarkeit des Gesetzes die bisherigen mehrfachen Verweisungsketten des TNRSG sowie negative Umschreibungen durch präzisere Formulierungen und Zusammenfassungen einheitlicher Bestimmungen ersetzt werden. Bestehende Unklarheiten im bisherigen Vollzug des TNRSG sollen bereinigt werden.

Die Neufassung soll bestehende Bestimmungen zu Tabak- und verwandten Erzeugnissen erweitern und modernisieren. Produkte, die Tabakerzeugnisse imitieren und potenziell als Einstiegsmittel für Nikotinkonsum dienen, sollen gleichermaßen reguliert werden. Zusätzlich sollen EU-Vorgaben, etwa zur Kennzeichnung und Sicherheitsstandards für elektronische Zigaretten und verwandte Erzeugnisse, in nationales Recht umgesetzt werden.

Weiterführende Links

Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 15. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion