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Akademischer Grad

Einen inländischen akademischen Grad erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums in Österreich. Akademische Grade können, müssen aber nicht geführt werden.

Wurde einer Person derselbe akademische Grad in unterschiedlichen Studienrichtungen mehrfach verliehen, so darf dieser Grad auch mehrfach geführt werden. Wer in derselben Studienrichtung zwei oder drei Studien (Diplom- und Doktoratsstudium; Bachelor-, Master- und Doktoratsstudium) aufsteigend studiert hat, kann alle zugehörigen akademischen Grade führen. Der nachfolgende akademische Grad hebt den vorangegangenen nicht auf.

Ausländische akademische Grade können nach denselben Regeln wie inländische akademische Grade geführt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Akademische Grade" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion