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Arbeiterkammer

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich. Ihre Aufgabe ist es, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zu vertreten und zu fördern. Die Mitgliedschaft in der AK ist für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer verpflichtend.

Aufgaben der Arbeiterkammer sind u.a.:

  • Beratung und Hilfestellung der Mitglieder
  • Teil der Sozialpartnerschaft
  • Verbraucherschutz
  • Arbeitnehmerschutz

Alle fünf Jahre finden in den Bundesländern direkte und geheime Wahlen zur Vollversammlung der Arbeiterkammer statt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeit und Pension" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion