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Anbringen

Der Begriff "Anbringen" wird in der Kommunikation zwischen Behörde und Beteiligten verwendet. Als Anbringen bezeichnet man die Kontaktaufnahme einer/eines Beteiligten mit der Behörde aus eigenem Anlass. Anbringen können Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen sein.

Hinweis

Anbringen können schriftlich, persönlich und telefonisch eingebracht werden.

Letzte Aktualisierung: 2. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion