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Anfallsalter
Das Anfallsalter ist jenes Alter, ab dem Anspruch auf eine Alterspension besteht.
"Geschütztes Anfallsalter" bedeutet, dass im Rahmen von Pensionsreformen der Verschlechterung bestimmter Jahrgänge in der Pensionsversicherung entgegengewirkt wird. So soll verhindert werden, dass bestimmte Personen mit abrupten Änderungen konfrontiert werden.
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