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Anklageschrift
Liegt aufgrund eines Delikts, nach ausreichend geklärtem Sachverhalt, die Verurteilung einer/eines Beschuldigten nahe, wird von der Staatsanwältin/dem Staatsanwalt eine Anklageschrift verfasst.
Eine Anklageschrift hat Folgendes zu enthalten:
- Name der/des Angeklagten sowie weitere Angaben zur Person
- Vorgeworfene Handlungen der/des Anklagten (Ort, Zeit, Umstände der Straftat)
- Gesetzesbestimmungen, gegen die durch die vorgeworfenen Handlungen verstoßen wurden
- Beweismittel
- Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll
- Zusammenfassung und Beurteilung des Sachverhalts
Mit der Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft die Abhaltung einer Hauptverhandlung vor Gericht.
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