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Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis (der gesetzliche Begriff lautet "Aufenthaltsbewilligung") ist ein Aufenthaltstitel, der einer/einem Drittstaatsangehörigen für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht ausgestellt werden kann.
Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthaltsbewilligungen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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