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Amtsstunden
Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von einer Behörde entgegengenommen werden. Persönliche Vorsprachen oder telefonische Anbringen sind nur innerhalb des Parteienverkehrs möglich.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion