Begriffe mit A

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Buchstabennavigation

Aussageverweigerungsrecht

Bestimmte Gründe erlauben es einer Zeugin/einem Zeugen die Beantwortung einer Frage oder die Aussage zu verweigern. Dies soll der Zeugin/dem Zeugen neben persönlichen Nachteilen vor allem Gewissenskonflikte ersparen.

Ausführliche Informationen zu den Themen Zeugin/Zeuge im Strafrecht und Zeugin/Zeuge im Zivilrecht finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion