Begriffe mit A
Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:
Buchstabennavigation
Amtstag
Amtstage finden an bestimmten Tagen bei Bezirksgerichten und bei Arbeits- und Sozialgerichten statt (grundsätzlich dienstags). Der Amtstag dient in erster Linie dazu, mündliche Klagen, Anträge und Erklärungen zu Protokoll zu geben, nicht hingegen Rechtsmittel. Dabei besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, zu eigenen Verfahren Auskünfte zu erhalten. Allgemeine Rechtsauskünfte werden hingegen nicht erteilt.
Die Amtstage-Termine finden sich an der Amtstafel jedes Bezirks- bzw. Arbeits- und Sozialgerichtes.
Ausführliche Informationen zum Thema "Amtstage" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion