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Amtstitel

In Österreich verfügen sowohl der Bund als auch die Bundesländer über unterschiedliche Amtstiteln und Verwendungsbezeichnungen. Beamte sind berechtigt, den ihnen zustehenden Amtstitel zu führen. Beamtinnen führen die Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen, soweit dies sprachlich möglich ist, in der weiblichen Form.

Amtstitel sind u.a. vorgesehen für:

  • Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung
  • Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
  • Beamtinnen/Beamte des Exekutivdienstes
  • Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer
Letzte Aktualisierung: 23. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion