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Abwesenheitskurator
Die Abwesenheitskuratorin/der Abwesenheitskurator ist eine Person, die als Kuratorin/Kurator für abwesende Personen (z.B. verschollene Personen) oder unbekannte Teilnehmerinnen/Teilnehmer an einem Geschäft bestellt wird, wenn für diese Person keine Vertreterin/kein Vertreter vorhanden ist.
Eine Abwesenheitskuratorin/ein Abwesenheitskurator kann bestellt werden, wenn
- die abwesende oder unbekannte Person keine ordentliche Vertreterin/keinen ordentlichen Vertreter zurückgelassen hat,
- ohne eine solche Vertreterin/einen solchen Vertreter allerdings die Rechte der abwesenden oder unbekannten Person durch Verzug gefährdet oder die Rechte einer dritten Person gehemmt würden und
- nicht in anderer Weise, etwa durch die Bestellung einer Kuratorin/eines Kurators in einem bestimmten Gerichtsverfahren (prozessuale Abwesenheitskuratorin/prozessualer Abwesenheitskurator), für die Wahrung dieser Rechte gesorgt werden kann.
Die Bestellung einer Abwesenheitskuratorin/eines Abwesenheitskurators kann sowohl von Amts wegen durch das Gericht oder auf Antrag erfolgen. Ein Antragsrecht zur Bestellung einer Abwesenheitskuratorin/eines Abwesenheitskurators steht jenen Personen zu, die ein rechtliches Interesse daran haben (z.B. Personen, deren Rechte gehemmt werden würden).
Ausführliche Informationen zum Thema "Bestellung einer Abwesenheitskuratorin/eines Abwesenheitskurators" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion