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Armenbestattung
Können die Kosten für eine Beerdigung von den Angehörigen oder aus dem Vermögen der verstorbenen Person nicht gedeckt werden, findet eine sogenannte "Armenbestattung" bzw. "Sozialbestattung" statt. Die Kosten werden dann grundsätzlich vom Land bzw. der Gemeinde übernommen. Details dazu sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgelegt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Todesfall" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion