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Amtshaftung
Amtshaftung ist die Haftung des Staates (z.B. des Bundes, der Länder und der Gemeinden) für Schäden, die seine Organe in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen verursachen. Der Schaden ist vom Staat immer nur in Geld zu ersetzen. Das Organ selbst haftet der/dem Geschädigten nicht.
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