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Anklage
Die Anklage beendet das Ermittlungsverfahren und ist der Beginn des gerichtlichen Hauptverfahrens im Strafrecht. Die Anklage ist der Antrag der Staatsanwaltschaft an das Gericht, die Angeklagte/den Angeklagten wegen einer Tat, die mit Strafe bedroht ist, zu verurteilen.
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