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Angeklagter

Mit Einbringung der Anklageschrift oder des Strafantrages durch die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht beginnt das gerichtliche Hauptverfahren. Ab diesem Zeitpunkt ist die Person, gegen die ermittelt wurde, nicht mehr die Verdächtige/der Verdächtige bzw. die Beschuldigte/der Beschuldigte, sondern die Angeklagte/der Angeklagte.

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Verdächtige, Beschuldigte und Angeklagte

Letzte Aktualisierung: 23. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion